Der SPD-Kreisvorstand hatte im Mai das Gebäude-Energie-Gesetz beraten und Änderungen gefordert.
Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat, bewertet der Kreisvorstand das Ergebnis in seiner jüngsten Sitzung.
„Ich bin froh, dass es uns Verbesserungen gelungen sind.
Bevor in Bestandsgebäuden Maßnahmen
greifen, müssen die Kommunen Wärmeplanungen vorlegen.
Es gibt staatliche Förderungen von bis zu 70 Prozent.
Diese sind sozial gestaffelt anhand der Einkommen der Haushalte.
Auch können in Bestandsgebäuden sowie in Neubauten weiterhin Holzheizungen betrieben werden.
Das ist wichtig für uns im ländlichen Raum“, so der SPD-Kreisvorsitzende Kevin Leiser.
Daran knüpft das Kreisvorstandsmitglied Markus Wanck, seines Zeichens ausgebildeter Gebäudeenergieberater an:
„Eine weitere interessante Möglichkeit für uns im ländlichen Raum ist die
verstärkte Nutzung der Abwärme in bestehenden Biogasanlagen.
Mit Nahwärmenetzen kann so auch in Dörfern, die ohnehin als Abfallprodukt anfallende Wärme nutzbar gemacht werden.
Bei Hybridanlagen können Öl- oder Gasbrennwertfeuerstätten mit Wärmepumpen kombiniert werden.
Die Wärmepumpen arbeiten im Sommer und in der Übergangszeit wirtschaftlich.
Die fossilen Energieträger werden nur noch bei tiefen Temperaturen als Ergänzung in geringem Umfang verbrannt. Sie können später durch klimaneutrale Technologien ersetzt werden.“
Die Stellvertretende Kreisvorsitzende Stephanie Paul ruft alle Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Gesetz auf.
„Es kursieren noch immer falsche Informationen zum Gesetz.
Teilweise sind da Punkte dabei, die niemand in der Koalition vorgeschlagen oder gefordert hatte.
Jetzt ist das Gesetz final beschlossen, sodass sich alle darauf
beziehen können und sollten“, so Paul.