Transparenzerklärung zu politischer Werbung
Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.
Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interne Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politische Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs-bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.
Landtagswahl 2026
Anzeigen in Mitteilungsblättern des Krieger-Verlags
- Sponsor: SPD-Kreisverband Schwäbisch Hall, vertreten durch Regionalgeschäftsführerin Melisa Yilmaz, Beim Hecht 1, 73430 Aalen, E-Mail: rz.aalen@spd.de
- Einrichtung, die die politische Werbung finanziert: SPD-Kreisverband Schwäbisch Hall, vertreten durch Regionalgeschäftsführerin Melisa Yilmaz, Beim Hecht 1, 73430 Aalen, E-Mail: rz.aalen@spd.de
- Zeitraum der Veröffentlichung der politischen Werbung: 02.03.2026 bis 07.03.2026
- Gesamtbeträge für die politische Kampagne: 2.400 Euro
- Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge: Konditionen des Krieger-Verlags
- Information über die Herkunft der Finanzmittel: Privat (Mitgliedsbeiträge, Spenden), Staatliche Parteienfinanzierung
- Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Baden- Württemberg am 08.03.2026
- Meldestelle: Für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gem. Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 nehmen Sie bitte Kontakt auf zu: rz.aalen@spd.de
